Nach §10 des Wertpapierprospektgesetzes hat LANXESS AG als börsennotiertes Unternehmen in einem jährlichen Dokument alle Informationen zur Verfügung zu stellen oder auf sie zu verweisen, die durch LANXESS AG in den vorangegangenen zwölf Monaten auf Grund der folgenden Gesetze veröffentlicht wurden:
§§15, 15a, 25 oder 26 des Wertpapierhandelsgesetzes,
§39 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 des Börsengesetzes in Verbindung mit dem 2. Kapitel der Börsenzulassungs-Verordnung,
§§42 und 54 des Börsengesetzes in Verbindung mit einer Börsenordnung oder
Nummern 1 bis 3 entsprechenden ausländischen Vorschriften.
Die Informationen bzw. Dokumente des definierten Zeitraums stehen Ihnen unter folgenden Links zur Verfügung:
Ad-hoc Mitteilungen 2011
Im Geschäftsjahr 2011 hat LANXESS keine Ad-hoc Mitteilungen veröffentlicht.
Das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verpflichtet Aktionäre, dem Unternehmen und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unverzüglich mitzuteilen, wenn sie durch Erwerb oder Veräußerung 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% oder 75% der Stimmrechte an einer börsennotierten Gesellschaft erreichen, überschreiten oder unterschreiten.
Nach §10 des Wertpapierprospektgesetzes hat LANXESS AG als börsennotiertes Unternehmen in einem jährlichen Dokument alle Informationen zur Verfügung zu stellen oder auf sie zu verweisen, die durch LANXESS AG in den vorangegangenen zwölf Monaten auf Grund der folgenden Gesetze veröffentlicht wurden:
§§15, 15a, 25 oder 26 des Wertpapierhandelsgesetzes,
§39 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 des Börsengesetzes in Verbindung mit dem 2. Kapitel der Börsenzulassungs-Verordnung,
§§42 und 54 des Börsengesetzes in Verbindung mit einer Börsenordnung oder
Nummern 1 bis 3 entsprechenden ausländischen Vorschriften.
Die Informationen bzw. Dokumente des definierten Zeitraums stehen Ihnen unter folgenden Links zur Verfügung:
Das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verpflichtet Aktionäre, dem Unternehmen und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unverzüglich mitzuteilen, wenn sie durch Erwerb oder Veräußerung 5%, 10%, 25%, 50% oder 75% der Stimmrechte an einer börsennotierten Gesellschaft erreichen, überschreiten oder unterschreiten.
Am 7. Februar 2005 haben Gesellschaften und Privatpersonen, die zu der Greenlight-Gruppe gehören, sowie von der Greenlight-Gruppe gemanagte Gesellschaften gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sie 5,02% der Stimmrechte an der LANXESS AG halten.
Nach §10 des Wertpapierprospektgesetzes hat LANXESS AG als börsennotiertes Unternehmen in einem jährlichen Dokument alle Informationen zur Verfügung zu stellen oder auf sie zu verweisen, die durch LANXESS AG in den vorangegangenen zwölf Monaten auf Grund der folgenden Gesetze veröffentlicht wurden:
§§15, 15a, 25 oder 26 des Wertpapierhandelsgesetzes,
§39 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 des Börsengesetzes in Verbindung mit dem 2. Kapitel der Börsenzulassungs-Verordnung,
§§42 und 54 des Börsengesetzes in Verbindung mit einer Börsenordnung oder
Nummern 1 bis 3 entsprechenden ausländischen Vorschriften.
Die Informationen bzw. Dokumente des definierten Zeitraums stehen Ihnen unter folgenden Links zur Verfügung:
Nach entsprechendem Vorschlag des Vorstands der LANXESS AG hat der Aufsichtsrat der LANXESS AG beschlossen, der ordentlichen Hauptversammlung am 7. Mai 2009 vorzuschlagen, eine Dividende von EUR 0,50 je Aktie zu zahlen.
Der Spezialchemie-Konzern LANXESS schnürt das globale Maßnahmenpaket „Challenge09“, um die Auswirkungen der globalen Nachfrageschwäche auf das Unternehmen abzumildern und das Unternehmen zu stärken. Dieses Paket umfasst eine Vielzahl von technischen Prozess-Verbesserungen und Maßnahmen im Personalbereich.
Das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verpflichtet Aktionäre, dem Unternehmen und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unverzüglich mitzuteilen, wenn sie durch Erwerb oder Veräußerung 5%, 10%, 25%, 50% oder 75% der Stimmrechte an einer börsennotierten Gesellschaft erreichen, überschreiten oder unterschreiten.
Nach §10 des Wertpapierprospektgesetzes hat LANXESS AG als börsennotiertes Unternehmen in einem jährlichen Dokument alle Informationen zur Verfügung zu stellen oder auf sie zu verweisen, die durch LANXESS AG in den vorangegangenen zwölf Monaten auf Grund der folgenden Gesetze veröffentlicht wurden:
§§15, 15a, 25 oder 26 des Wertpapierhandelsgesetzes,
§39 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 des Börsengesetzes in Verbindung mit dem 2. Kapitel der Börsenzulassungs-Verordnung,
§§42 und 54 des Börsengesetzes in Verbindung mit einer Börsenordnung oder
Nummern 1 bis 3 entsprechenden ausländischen Vorschriften.
Die Informationen bzw. Dokumente des definierten Zeitraums stehen Ihnen unter folgenden Links zur Verfügung:
Leverkusen – Der Spezialchemie-Konzern LANXESS AG reagiert auf die globale Wirtschaftskrise mit weiteren Maßnahmen. Der Vorstand hat entschieden, aufgrund des ...
Das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verpflichtet Aktionäre, dem Unternehmen und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unverzüglich mitzuteilen, wenn sie durch Erwerb oder Veräußerung 5%, 10%, 25%, 50% oder 75% der Stimmrechte an einer börsennotierten Gesellschaft erreichen, überschreiten oder unterschreiten.
Nach §10 des Wertpapierprospektgesetzes hat LANXESS AG als börsennotiertes Unternehmen in einem jährlichen Dokument alle Informationen zur Verfügung zu stellen oder auf sie zu verweisen, die durch LANXESS AG in den vorangegangenen zwölf Monaten auf Grund der folgenden Gesetze veröffentlicht wurden:
§§15, 15a, 25 oder 26 des Wertpapierhandelsgesetzes,
§39 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 des Börsengesetzes in Verbindung mit dem 2. Kapitel der Börsenzulassungs-Verordnung,
§§42 und 54 des Börsengesetzes in Verbindung mit einer Börsenordnung oder
Nummern 1 bis 3 entsprechenden ausländischen Vorschriften.
Die Informationen bzw. Dokumente des definierten Zeitraums stehen Ihnen unter folgenden Links zur Verfügung:
Nach §10 des Wertpapierprospektgesetzes hat LANXESS AG als börsennotiertes Unternehmen in einem jährlichen Dokument alle Informationen zur Verfügung zu stellen oder auf sie zu verweisen, die durch LANXESS AG in den vorangegangenen zwölf Monaten auf Grund der folgenden Gesetze veröffentlicht wurden:
§§15, 15a, 25 oder 26 des Wertpapierhandelsgesetzes,
§39 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 des Börsengesetzes in Verbindung mit dem 2. Kapitel der Börsenzulassungs-Verordnung,
§§42 und 54 des Börsengesetzes in Verbindung mit einer Börsenordnung oder
Nummern 1 bis 3 entsprechenden ausländischen Vorschriften.
Die Informationen bzw. Dokumente des definierten Zeitraums stehen Ihnen unter folgenden Links zur Verfügung:
Das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verpflichtet Aktionäre, dem Unternehmen und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unverzüglich mitzuteilen, wenn sie durch Erwerb oder Veräußerung 5%, 10%, 25%, 50% oder 75% der Stimmrechte an einer börsennotierten Gesellschaft erreichen, überschreiten oder unterschreiten.
Dezember 2006:
FMR Corp. (Fidelity Management & Research Corporation), 82 Devonshire Street, Boston, Massachusetts 02109, USA, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, das ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 06.12.2006 die Schwelle von 5% überschritten hat und nun 5,02% beträgt. Die Stimmrechte werden der FMR Corp. Gemäß § 22 (1) Satz 2 WpHG i.V.m. § 22 (1) Satz 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet.
Nach §10 des Wertpapierprospektgesetzes hat LANXESS AG als börsennotiertes Unternehmen in einem jährlichen Dokument alle Informationen zur Verfügung zu stellen oder auf sie zu verweisen, die durch LANXESS AG in den vorangegangenen zwölf Monaten auf Grund der folgenden Gesetze veröffentlicht wurden:
§§15, 15a, 25 oder 26 des Wertpapierhandelsgesetzes,
§39 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 des Börsengesetzes in Verbindung mit dem 2. Kapitel der Börsenzulassungs-Verordnung,
§§42 und 54 des Börsengesetzes in Verbindung mit einer Börsenordnung oder
Nummern 1 bis 3 entsprechenden ausländischen Vorschriften.
Die Informationen bzw. Dokumente des definierten Zeitraums stehen Ihnen unter folgenden Links zur Verfügung:
Weitere Restrukturierungen zielen auf jährliche Einsparungen in Höhe von 60 Millionen Euro
Fünf Business Units im Fokus
Regionale Schwerpunkte in den USA und
LANXESS AG ("LANXESS") hat in Folge der Ausübung des Wandlungsrechts aus einer Pflichtwandelanleihe durch Morgan Stanley & Co. International Ltd. ("Morgan Stanley") ihr Grundkapital aus bedingtem Kapital von EUR 73.034.192 um EUR 11.586.478 auf EUR 84.620.670 durch Ausgabe von 11.586.478 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,-- erhöht.
Styrenic Resins-Standorte Dormagen und Tarragona werden neu ausgerichtet
Umfangreiche Anlagenkonsolidierung bei Fine Chemicals
Sparpaket von 100 Millionen
Das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verpflichtet Aktionäre, dem Unternehmen und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unverzüglich mitzuteilen, wenn sie durch Erwerb oder Veräußerung 5%, 10%, 25%, 50% oder 75% der Stimmrechte an einer börsennotierten Gesellschaft erreichen, überschreiten oder unterschreiten.
Am 7. Februar 2005 haben Gesellschaften und Privatpersonen, die zu der Greenlight-Gruppe gehören, sowie von der Greenlight-Gruppe gemanagte Gesellschaften gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sie 5,02% der Stimmrechte an der LANXESS AG halten.