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Im Juli 2007 hat die Europäische Union mit der REACH-Verordnung das europäische Chemikalienrecht neu geordnet. Die EG-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006] umfasst die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. REACH betrifft alle Akteure in der Lieferkette – vom Hersteller über den Weiterverarbeiter und Händler bis hin zum Anwender chemischer Stoffe und gilt für fast alle chemischen Stoffe (als solche oder in Zubereitungen), egal ob sie gefährliche Eigenschaften haben oder nicht. Erzeugnisse sind nur dann von REACH betroffen, wenn sie Stoffe freisetzen oder besonders besorgniserregende Stoffe enthalten.
LANXESS hat umfassend und fristgerecht zum 1. Dezember 2008 bei der zentralen europäischen Chemikalienagentur (ECHA) vorregistriert. Dossiers für über 190 Stoffe waren von LANXESS in Phase I bis zum 30. November 2010 einzureichen. Für alle Stoffe der 1. Registrierphase wurden die Dossiers fristgerecht zum 30.11.2010 bei der ECHA eingereicht.
Weitere 250 chemische Stoffe aus dem LANXESS Portfolio stehen in Phase II bis Mai 2013 zur Registrierung an. Insgesamt rechnet der Spezialchemie-Konzern damit, dass in allen 3 Phasen – bis Mai 2018 – Dossiers für rund 750 Stoffe zu erstellen und bei der ECHA einzureichen sind.
30. November 2010 (Phase I):
31. Mai 2013 (Phase II):
31. Mai 2018 (Phase III):
* N (R50/53): umweltgefährlich, sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben
** CMR: karzinogen, mutagen, reproduktionstoxisch