Die EG-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006] zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe dient der Reform des europäischen Chemikalienrechts. REACH (Registration, Evaluation and Authorisation of CHemicals) regelt den Umgang mit chemischen Stoffen in Zubereitungen und in Erzeugnissen sowie mit den Stoffen selbst und gilt grundsätzlich für alle chemischen Stoffe, egal ob sie gefährliche Eigenschaften haben oder nicht. Bei Importen sind Erzeugnisse nur dann von REACH betroffen, wenn sie Stoffe freisetzen oder besonders besorgniserregende Stoffe enthalten.
REACH verlangt von Herstellern und Importeuren, dass sie für die Sicherheit ihrer Chemikalien selbst Verantwortung übernehmen und alle zur Beurteilung notwendigen Daten beschaffen. Sie müssen überzeugend darstellen, dass ihre Stoffe für alle vorgesehenen Verwendungen sicher zu handhaben sind und weder die Gesundheit der Weiterverarbeiter oder Verbraucher noch die Umwelt belasten. Für Stoffe, von denen mehr als eine Tonne im Jahr pro Hersteller oder Importeur produziert oder eingeführt wird, ist eine Registrierung verpflichtend. Die Angaben zu den Stoffen und eventuelle Unterlagen müssen dafür elektronisch bei der neu eingerichteten zentralen Chemikalienagentur ECHA in Helsinki eingereicht werden. Der Umfang der Daten richtet sich nach der Menge, den gefährlichen Eigenschaften und der vorgesehenen Verwendung des Stoffes.
Die Hersteller und Importeure sind verpflichtet, mit diesen Informationen die Anwender der Produkte in die Lage zu versetzen, ohne Gefährdung von Mensch oder Umwelt mit den gelieferten Chemikalien umzugehen. Für die Registrierung der bereits am Markt befindlichen Stoffe sieht REACH die unten genannten Übergangsfristen vor. Der REACH-Prozess hatte zunächst mit der Vorregistrierung dieser Stoffe begonnen, die bis zum 1. Dezember 2008 erfolgen konnte. LANXESS hat diese Vorregistrierung fristgerecht durchgeführt und wird daher für die eigentliche Registrierung folgende Übergangsfristen in Anspruch nehmen:
November 2010:
Bis Mai 2013:
Bis Mai 2018:
Ziel von REACH ist es, den sicheren Umgang mit Stoffen bei allen Verwendungen zu gewährleisten. Dazu ist ein stetiger Austausch von geeigneten Informationen zwischen allen Beteiligten einer Lieferkette notwendig. Durch verstärkte Zusammenarbeit zwischen Herstellern/Importeuren, Weiterverarbeitern und Anwendern wird eine größere Transparenz über die gesamte Produktkette hinweg erzielt:
Nur wenige chemische Stoffe müssen nicht registriert werden. Polymere sowie einige Naturstoffe, Arznei-, Biozid- und Pflanzenschutz-Wirkstoffe sind von der Registrierpflicht ausgenommen. Bei Polymeren müssen aber deren Monomerbausteine registriert sein. Dies ist die Aufgabe des Monomer-Herstellers. Wenn Polymere in die EU importiert werden, muss der Polymerimporteur deren Monomerbausteine registrieren, wenn ihr Anteil zwei Gewichtsprozent oder mehr im Polymer beträgt und die gesamte importierte Menge des Monomers eine Tonne pro Jahr übersteigt.
In der EU wird für die derzeit produzierten und importierten Chemikalien mit etwa 64.000 Registrierungen gerechnet. Im Zuge der Bewertung einer Registrierung wägt die ECHA anhand der Angaben im Registrierungsdossier ab, inwieweit Tests noch ergänzend durchgeführt werden sollen.
* N (R50/53): umweltgefährlich, sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben
** CMR: karzinogen, mutagen, reproduktionstoxisch